HAUSORDNUNG FÜR WANDERRUDERGÄSTE
1. In unseren Bootshaus stehen für Wanderruderer der Kraftsportraum in der Kleinboothalle zur Übernachtung auf Luftmatratzen oder Iso-Matten (müssen mitgebracht werden) zur Verfügung.
2. Der Kraftsportraum darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden und ist so zu hinterlassen wie er vorgefunden wurde.
3. Übernachtungen in mitzubringenden Zelten können nur nach vorheriger Anmeldung auf unseren Vereinsgelände berücksichtigt werden.
4. Das Kochen jeglicher Art im Bootshaus, in den Bootshallen, im Kraftsportraum und auf dem ganzen Freigelände kann nicht gestattet werden.
5. Entsprechend dem Abfall-Beseitigungsgesetz der Stadt Schweinfurt sind wir zum Aussortieren von Wertstoffen (Glas, Blechdosen, Kunststoff, Papier) verpflichtet. Falls Sie bei uns Müll beseitigen wollen, beachten Sie bitte das bei den Müllboxen angebrachte Hinweisschild.
6. Alle Dusch- und Toilettenräume die benutzt wurden sind in ordentlichen Zustand und sauber zu verlassen.
7. Ein Kostenbeitrag pro Ruderer und Nacht wird von den Wirtsleuten kassiert.
8. Übernachtung im Kraftsportraum: 7 € /Person inkl. Nutzung der WC´s und Duschen.
9. Übernachtung im Zelt: 6 €/Person inkl. Nutzung der WC`s und Duschen.
10. Bootshaus und Gelände werden spätestens gegen 23 Uhr geschlossen.
11. Schlüsselübergabe, Schlüsselkaution 50 € (bei den Wirtsleuten hinterlegen).
12. Den Weisungen der Wirtsleute bzw. des Wanderruderwart`s ist absolute Folge zu leisten.
Schweinfurt, den 9. Dezember 2008
Schweinfurter Ruder-Club Franken von 1882 e.V.
DER VORSTAND